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Jens Spahn: Unterschied zwischen den Versionen

789 Bytes hinzugefügt ,  29. Juni 2023
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=== Gesundheits-Apps ===
=== Gesundheits-Apps ===
Im Oktober 2020 war der Startschuß für digitale Gesundheits-Apps (DiGAs) auf Rezept. Gesundheitsminister Jens Spahn bezeichnete das als „Weltneuheit“, damit sei Deutschland sei „das erste Land, in dem es Apps auf Rezept gibt“. Seitdem müssen die Krankenkassen die Kosten für Gesundheits-Apps bezahlen; die Apps werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Erstattungsfähigkeit geprüft. Doch dabei handelt es sich nicht um eine „eigene technische Überprüfung“, sondern nur um eine Prüfung von Unterlagen, die die Hersteller selber eingereicht haben. Das führte zu einer Reihe von Apps mit zweifelhaftem Nutzen und teilweise mit gravierenden Sicherheitslücken, die zu hohen Preisen im Quartalsabo angeboten werden. Bis Mitte 2022 waren 31 DiGAs zugelassen, die im Schnitt die Krankenkassen 428 Euro pro Quartal kosten. Das Gesetz über die Apps ermöglicht es den Herstellern, den Preis im ersten Jahr vollkommen frei zu wählen, ähnlich wie bei neuen Medikamenten. Die Hersteller müssen keinen Nachweis über die Entwicklungskosten und auch nicht über den therapeutischen Zusatznutzen erbringen. Erst im Laufe des ersten Jahres auf dem Markt sollen die Hersteller dann den Nutzen belegen und sich mit den Kassen auf einen angemessenen Preis einigen. Laut dem AOK-Bundesverband sind jedoch über 1,5 Jahren nach Einführung der DiGAs „alle Vergütungsverhandlungen zu den DiGAs, die dauerhaft in das BfArM-Verzeichnis aufgenommen worden sind, gescheitert“. Daher legte dann eine Schiedsstelle die Preise fest, wodurch es bei einzelnen Apps zu erheblichen Preisreduzierungen von hunderten von Euros pro Quartal kam.<ref>[https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/gesundheitsapps-patientendaten-101.html Ungesicherte Patientendaten: Sicherheitslücken bei Gesundheits-Apps | tagesschau.de, 17.06.2022]</ref>
Im Oktober 2020 war der Startschuß für digitale Gesundheits-Apps (DiGAs) auf Rezept. Gesundheitsminister Jens Spahn bezeichnete das als „Weltneuheit“, damit sei Deutschland sei „das erste Land, in dem es Apps auf Rezept gibt“. Seitdem müssen die Krankenkassen die Kosten für Gesundheits-Apps bezahlen; die Apps werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Erstattungsfähigkeit geprüft. Doch dabei handelt es sich nicht um eine „eigene technische Überprüfung“, sondern nur um eine Prüfung von Unterlagen, die die Hersteller selber eingereicht haben. Das führte zu einer Reihe von Apps mit zweifelhaftem Nutzen und teilweise mit gravierenden Sicherheitslücken, die zu hohen Preisen im Quartalsabo angeboten werden. Bis Mitte 2022 waren 31 DiGAs zugelassen, die im Schnitt die Krankenkassen 428 Euro pro Quartal kosten. Das Gesetz über die Apps ermöglicht es den Herstellern, den Preis im ersten Jahr vollkommen frei zu wählen, ähnlich wie bei neuen Medikamenten. Die Hersteller müssen keinen Nachweis über die Entwicklungskosten und auch nicht über den therapeutischen Zusatznutzen erbringen. Erst im Laufe des ersten Jahres auf dem Markt sollen die Hersteller dann den Nutzen belegen und sich mit den Kassen auf einen angemessenen Preis einigen. Laut dem AOK-Bundesverband sind jedoch über 1,5 Jahren nach Einführung der DiGAs „alle Vergütungsverhandlungen zu den DiGAs, die dauerhaft in das BfArM-Verzeichnis aufgenommen worden sind, gescheitert“. Daher legte dann eine Schiedsstelle die Preise fest, wodurch es bei einzelnen Apps zu erheblichen Preisreduzierungen von hunderten von Euros pro Quartal kam.<ref>[https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/gesundheitsapps-patientendaten-101.html Ungesicherte Patientendaten: Sicherheitslücken bei Gesundheits-Apps | tagesschau.de, 17.06.2022]</ref>
=== Nationales Gesundheitsportal ===
Im September 2020 führte das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn das Nationale Gesundheitsportal (NGP) gesund.bund.de ein. Das BMG kooperierte dabei mit der Suchmaschine Google, wogegen Verlage wie der Konzern Hubert Burda Media und der Wort & Bild Verlag 2021 erfolgreich klagten. Der Wort & Bild Verlag klagte auch erfolgreich wegen Verletzung der Pressefreiheit. Mitte 2023 urteilte das [[Bonn]]er Landgerich, dass das Portal gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstößt und abgeschaltet werden muss.<ref name="heise9201496">[https://www.heise.de/news/Landgericht-Bonn-Bund-muss-eigenes-Gesundheitsportal-abschalten-9201496.html Landgericht Bonn: Bund muss eigenes Gesundheitsportal abschalten | heise online, 28.06.2023]</ref>


== Veröffentlichungen (Auswahl) ==
== Veröffentlichungen (Auswahl) ==
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