GNU General Public License

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Logo der GNU GPL v3
Richard Stallman, 2024

Die GNU General Public License (kurz GNU GPL oder vereinfacht nur GPL) ist eine Softwarelizenz für freie Software. Die Lizenz gibt es im Verlauf ihrer Geschichte mittlerweile in mehreren Versionen (GPLv3, GPLv2, GPLv1). Die ursprüngliche Lizenz schrieb der US-amerikanische Programmierer Richard Stallman von der Free Software Foundation (FSF) im Januar 1989 für das GNU-Projekt. Die FSF hat weiterehin die Softwarelizenzen GNU Lesser General Public License (LGPL), GNU Affero General Public License (AGPL) und GNU Free Documentation License (FDL) erstellt.[1] Die GPL ist die meist genutzte Open-Source-Lizenz. Der Linux-Kernel und die GNU-Systemtools sind unter der GPL lizenziert, unter den zahllosen weiteren Programmen sind auch die Datenbank MySQL und die Content Management Systeme Typo3 und WordPress zu finden.[2]

Geschichte

Richard Stallman stellte die erste GNU GPL im Februar 1989 fertig.[3] Sie basiert auf einer Vereinheitlichung gleichartiger Lizenzen, die bei früheren Versionen von GNU Emacs, dem GNU Debugger und der GNU Compiler Collection Anwendung fanden.[4]

Im Juni 1991 veröffentlichte die FSF die zweite Version der GNU GPL (GPLv2).[5] Sie stützt sich auf die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst und ist damit mit nicht-US-amerikanischen Rechtssystemen kompatibel.[6] Eine wichtige Änderung in der v2 ist die Liberty-or-Death Klausel. Diese Klausel besagt, dass Lizenznehmer ein damit geschütztes Werk nur dann verbreiten dürfen, wenn sie alle Lizenzbedingungen erfüllen können, ungeachtet aller anderer rechtlicher Beschränkungen, denen sie möglicherweise unterliegen. Da sich abzeichnete, dass eine weniger freizügige Version der Lizenz strategisch sinnvoll sein würde, wurde 1991 auch die GNU Lesser General Public License (LGPL) veröffentlicht.[7] Weiterhin kam in der v2 die Möglichkeit hinzu, die Gültigkeit der Lizenz geographisch einzuschränken, beispielsweise um bestimmte Länder auszuschließen.[5]

16 Jahre später wurde am 29. Juni 2007 die GNU GPLv3 publiziert.[8] In der Entwurfsphase wurde der Aspekt der Tivoisierung kontrovers diskutiert. Der Linux-Kernel-Initiator Linus Torvalds kritisierte den FSF-Vorschlag, Tivoisierung mit der GPLv3 zu verhindern. Torvalds erklärte, den Linux-Kernel nicht unter die GPL v3 stellen zu wollen.[2] Bekannte Softwareprojekte wie MySQL,[9] der VLC media player.[10] und BusyBox[11] änderten ebenfalls ihre Lizenz von „GPLv2 or later“ zu „GPLv2 only“. Die 3D-Grafiksoftware Blender ist auf „GPLv2 or later“ geblieben und nicht zur GPLv3 gewechselt.[12]

Copyleft-Klausel

Die Copyleft-Klausel der GPL besagt, dass alle abgeleiteten Programme eines unter der GPL stehenden Werkes von Lizenznehmern nur dann verbreitet werden dürfen, wenn sie von diesen ebenfalls zu den Bedingungen der GPL lizenziert werden. Dies betrifft aber nur Lizenznehmer, nicht die Inhaber der Rechte. Der Inhaber kann das Werk auch unter beliebigen anderen Lizenzen weitergeben. Copyleft ist eine Anspielung von Richard Stallman auf das Copyright.[13]

Kompatibilität mit anderen Lizenzen

Die GNU GPL ist nicht kompatibel mit Lizenzen, welche die Freiheit einschränken. Das GNU-Projekt verwaltet eine Liste freier Softwarelizenzen, die mit der GNU GPL vereinbar sind.[14]

Rechtslage

Die GNU GPL wurde in Deutschland in mehreren Gerichtsurteilen bestätigt.[15][16][17] In den USA scheiterte 2006 der US-Amerikaner Daniel Wallace mit einer Kartellklage am Bezirksgericht im US-Bundesstaat Indiana gegen die Free Software Foundation.[18] Auch seine Klage wegen Wettbewerbsbehinderung gegen IBM, Red Hat und Novell scheiterte Monate später.[19]

Um die Rechte von Autoren zu schützen, welche die GPL verwenden und um gegen Verstöße vorgehen zu können, gründete der deutsche Programmierer Harald Welte im Jahr 2004 das Projekt gpl-violations.org. gpl-violations.org ist bereits mehrmals im Auftrag von Programmierern erfolgreich vor Gericht gezogen. In etlichen weiteren Fällen konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden.[20] Für sein Projekt erhielt Welte den Free Software Advancement Award 2007 der FSF.[21]

Literatur

  • 2004: Open Source Licensing: Software Freedom and Intellectual Property Law, Lawrence Rosen, 422 Seiten, Prentice Hall, ISBN 978-0131487871 (Englisch)
  • 2005: Die GPL kommentiert und erklärt, Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software, 200 Seiten, O'Reilly, ISBN 978-3897213890
  • 2007: Der virale Effekt. Entwicklungsrisiken im Umfeld von Open Source Software, Fabian Schäfer, 247 Seiten, Karlsruhe: KIT Scientific Publishing, ISBN 978-3-86644-141-5

Weblinks

Quellen

  1. Licenses - GNU Project - Free Software Foundation
  2. 2,0 2,1 Streit um die neue GPL | heise online, 03.10.2006
  3. GNU General Public License v1.0 - GNU Project - Free Software Foundation
  4. What Is the General Public License (GPL)? - Metatime, 5 April 2023
  5. 5,0 5,1 GNU General Public License v2.0 - GNU Project - Free Software Foundation
  6. The GPL Is a License, not a Contract [LWN.net]
  7. Was ist GNU General Public License (GNU GPL)? - Definition von Computer Weekly
  8. The GNU General Public License v3.0 - GNU Project - Free Software Foundation
  9. MySQL entscheidet sich vorerst für "GPLv2 only" | heise online, 04.01.2007
  10. VideoLAN - Press Release - GPLv2 - VideoLAN
  11. BusyBox - License
  12. License — blender.org (abgerufen am 18.07.2024)
  13. Copyleft. Pragmatischer Idealismus - GNU-Projekt - Free Software Foundation (abgerufen am 17. Juli 2024)
  14. Verschiedene Lizenzen und Kommentare - GNU-Projekt - Free Software Foundation (abgerufen am 17. Juli 2024)
  15. Deutsches Gericht bestätigt Wirksamkeit der GPL | heise online, 23.07.2004
  16. GPL setzt sich vor deutschem Gericht durch | heise online, 10.09.2006
  17. Kanzlei Dr. Bahr | LG Frankfurt a.M.: GPL ist wirksam, 23.09.2006 @ Wayback Machine
  18. Richter weist Kartellklage gegen GPL zurück | heise online, 21.03.2006
  19. Erneut Klage gegen GPL wegen angeblicher Wettbewerbsbehinderung abgeschmettert | heise online, 22.05.2006
  20. About the gpl-violations.org project | gpl-violations.org
  21. FSF-Award für Harald Welte | heise online, 21.03.2008
Dieser Artikel behandelt ein Rechtsthema zur allgemeinen Bildung und Information. Er dient nicht der juristischen Beratung und ersetzt nicht die Beratung durch einen Juristen.