Paillard (Gericht)

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Paillard ist ein dünn plattiertes Stück Fleisch (Rindfleisch, Kalbfleisch, Geflügel oder Lamm) oder Fisch. Es wird meist aus dem Rücken oder gelegentlich aus dem Filet geschnitten. Das Fleich wird wesentlich dünner geklopft als bei einem Schnitzel.[1]

rohe Paillards, gewürzt
zubereitete Paillards aus Geflügel mit Beilagen

Aus Frankreich stammt die Verwendung des Begriffes für ein dünnes Schnitzel, aus Italien die Verwendung des Begriffes für ein gegrilltes Rumpsteak.[2] Der Begriff basiert auf dem gleichnamigen Restaurant Paillard in Paris im 19. Jahrhundert. In Frankreich wird mittlerweile der Begriff escalope bevorzugt.[3]

Quellen