Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Rechtsschutzversicherung handelt sich um eine privatrechtliche Versicherung. Hierbei ist der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet, die erforderlichen Leistungen mit Bezug auf die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers zu erbringen. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ist dabei vertraglich vereinbart.<ref>Günther Bauer: Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung. In: Neue Juristische Wochenschrift. Heft 10, 2011, S. 646.</ref>
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==Bedingungen==
Bei der '''Rechtsschutzversicherung''' handelt sich um eine privatrechtliche Versicherung. Hierbei ist der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet, die erforderlichen Leistungen mit Bezug auf die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers zu erbringen. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ist dabei vertraglich vereinbart.<ref>Günther Bauer: Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung. In: Neue Juristische Wochenschrift. Heft 10, 2011, S. 646.</ref>
In [[Deutschland]] werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch das Versicherungsschutzgesetz (VVG) sowie weiterführende Bestimmungen des betreffenden Vertrages geregelt. Diese weiterführenden Bedingungen innerhalb der Verträge werden nicht einheitlich durch die unterschiedlichen Versicherungen angeboten. So veröffentlichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft im Jahre 2012 eine Auflistung von Musterbedingungen, diese wurden jedoch nicht von allen Anbietern übernommen.<ref>Christian Völker: Die Rechtsprechung zur Rechtsschutzversicherung im Jahr 2017. In: BRAK-Mitteilungen. Heft 1, 2018, S. 11 bis 19.</ref>  Die Versicherer dürfen hierbei jedoch nicht die Ausführung der Leistung, sondern lediglich den Rahmen bestimmen. Eine Wahl des Anwaltes bleibt somit beispielsweise im Ermessen des Versicherungsnehmers.<ref>[https://www.tauer-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/versicherungsrecht/rechtsschutzversicherung/ Kanzlei Dr. Höll und Tauer: Rechtsschutzversicherung]</ref>
==Geschichte==
Die Geschichte der Rechtsschutzversicherung geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Mit der Entstehung von Gewerkschaften und Verbänden eröffneten sich auch ein neues Leistungsspektrum dieser Interessenvertretungen. So wurde Mitgliedern auch Rechtshilfe gewährt. Ab 1952 wurde in Deutschland der aktive Schadensersatzrechtsschutz sowie der Strafrechtsschutz als Leistung einer Versicherung erlaubt. 1994 wurden neue Rechtsschutzbedingungen angeboten und die Genehmigung dieser durch das Aufsichtsamt entfiel.<ref>[http://www.versicherungsalphabet.de/rechtsschutzversicherung/die-geschichte-der-rechtsschutzversicherung.htm Versicherungsalphabet: Die Geschichte der Rechtsschutzversicherung ]</ref>  


==Leistungsumfang==
== Bedingungen ==
In [[Deutschland]] werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch das Versicherungsschutzgesetz (VVG) sowie weiterführende Bestimmungen des betreffenden Vertrages geregelt. Diese weiterführenden Bedingungen innerhalb der Verträge werden nicht einheitlich durch die unterschiedlichen Versicherungen angeboten. So veröffentlichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft im Jahre 2012 eine Auflistung von Musterbedingungen, diese wurden jedoch nicht von allen Anbietern übernommen.<ref>Christian Völker: Die Rechtsprechung zur Rechtsschutzversicherung im Jahr 2017. In: BRAK-Mitteilungen. Heft 1, 2018, S. 11 bis 19.</ref> Die Versicherer dürfen hierbei jedoch nicht die Ausführung der Leistung, sondern lediglich den Rahmen bestimmen. Eine Wahl des Anwaltes bleibt somit beispielsweise im Ermessen des Versicherungsnehmers.<ref>[https://www.tauer-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/versicherungsrecht/rechtsschutzversicherung/ Kanzlei Dr. Höll und Tauer: Rechtsschutzversicherung]</ref>
 
== Geschichte ==
Die Geschichte der Rechtsschutzversicherung geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Mit der Entstehung von Gewerkschaften und Verbänden eröffneten sich auch ein neues Leistungsspektrum dieser Interessenvertretungen. So wurde Mitgliedern auch Rechtshilfe gewährt. Ab 1952 wurde in Deutschland der aktive Schadensersatzrechtsschutz sowie der Strafrechtsschutz als Leistung einer Versicherung erlaubt. 1994 wurden neue Rechtsschutzbedingungen angeboten und die Genehmigung dieser durch das Aufsichtsamt entfiel.<ref>[http://www.versicherungsalphabet.de/rechtsschutzversicherung/die-geschichte-der-rechtsschutzversicherung.htm Versicherungsalphabet: Die Geschichte der Rechtsschutzversicherung]</ref>
 
== Leistungsumfang ==
Der Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung liegt in der Übernahme der folgenden Kosten:
Der Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung liegt in der Übernahme der folgenden Kosten:
*Die gesetzlichen Anwaltsgebühren (dabei steht es dem Versicherten frei, welchen Anwalt er wählt)
*Die gesetzlichen Anwaltsgebühren (dabei steht es dem Versicherten frei, welchen Anwalt er wählt)
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*Kosten des Gegners, insofern diese vom Versicherungsnehmer bezahlt werden müssen
*Kosten des Gegners, insofern diese vom Versicherungsnehmer bezahlt werden müssen
*Zeugengelder und Kosten eines Sachverständigen
*Zeugengelder und Kosten eines Sachverständigen
Dabei gilt dieser Umfang [[Europa | europaweit]] und auch in Anliegerstaaten der Europäischen Union. Inwiefern auch Prozesse in anderen Ländern abgedeckt sind, muss individuell auf Basis des jeweiligen Vertrages geklärt werden.  
Dabei gilt dieser Umfang [[europa]]weit und auch in Anliegerstaaten der [[Europäische Union|Europäischen Union]]. Inwiefern auch Prozesse in anderen Ländern abgedeckt sind, muss individuell auf Basis des jeweiligen Vertrages geklärt werden. Weiterhin sind auch die minderjährigen Kinder des Versicherungsnehmers abgedeckt. Darüber hinaus werden auch Volljährige, aber unverheiratete Kinder ohne auf Dauer ausgelegte Berufstätigkeit von der Rechtsschutzversicherung gedeckt. Diese Regelung endet erst mit dem 25., beziehungsweise dem 27. Geburtstag des Kindes.
Weiterhin sind auch die minderjährigen Kinder des Versicherungsnehmers abgedeckt. Darüber hinaus werden auch Volljährige, aber unverheiratete Kinder ohne auf Dauer ausgelegte Berufstätigkeit von der Rechtsschutzversicherung gedeckt. Diese Regelung endet erst mit dem 25., beziehungsweise dem 27. Geburtstag des Kindes.
 
== Literatur ==
*1985: ''Die Rechtsschutzversicherung in Europa: Eine Studie über die geschichtliche und wirtschaftliche Entwicklung sowie über die Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung in Europa'', Herausgeber Ernst Klingmüller, Erwin Deutsch, Rolf Herber, Ulrich Hübner, Dieter Medicus, Wulf-Henning Roth, Peter Schlechtriem und Jürgen Werner, 432 Seiten, VVW GmbH, {{ISBN|978-3963291081}} <!-- 16. Januar 1985 -->
*2017: ''Rechtsschutzversicherung für Anfänger'', Klaus Schneider, 264 Seiten, C.H.Beck, 2. völlig überarbeitete Auflage, {{ISBN|978-3406694530}} <!-- 20. September 2017 -->
*2018: ''Die Rechtsschutzversicherung: Ein praxisorientierter Grundriss'', Franz Kronsteiner, 217 Seiten, Verlag Österreich, {{ISBN|978-3704679079}} <!-- 25. April 2018 -->
*2018: ''Rechtsschutzversicherung: Kommentar zu den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)'', Joachim Cornelius-Winkler, Karl Maier, Rüdiger Obarowski, Edmund Schmitt, Klaus Schneider und Walter Harbauer, C.H.Beck, 9. völlig neu bearbeitete Auflage, {{ISBN|978-3406682643}} <!-- 26. September 2018 -->
*2018: ''AnwaltFormulare Rechtsschutzversicherung'', Gregor Samimi, 388 Seiten, Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH, 4. Auflage, {{ISBN|978-3824015573}} <!-- 15. November 2018 -->
 
== Quellen ==
<references/>


==Einzelnachweise==
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[[Kategorie:Rechtsgeschichte (Deutschland) ]]
[[Kategorie:Versicherungsart]]
[[Kategorie:Rechtsanwalt ]]
[[Kategorie:Versicherungsrecht]]
[[Kategorie:Recht ]]

Aktuelle Version vom 29. Dezember 2022, 07:18 Uhr

Bei der Rechtsschutzversicherung handelt sich um eine privatrechtliche Versicherung. Hierbei ist der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet, die erforderlichen Leistungen mit Bezug auf die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers zu erbringen. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ist dabei vertraglich vereinbart.[1]

Bedingungen

In Deutschland werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch das Versicherungsschutzgesetz (VVG) sowie weiterführende Bestimmungen des betreffenden Vertrages geregelt. Diese weiterführenden Bedingungen innerhalb der Verträge werden nicht einheitlich durch die unterschiedlichen Versicherungen angeboten. So veröffentlichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft im Jahre 2012 eine Auflistung von Musterbedingungen, diese wurden jedoch nicht von allen Anbietern übernommen.[2] Die Versicherer dürfen hierbei jedoch nicht die Ausführung der Leistung, sondern lediglich den Rahmen bestimmen. Eine Wahl des Anwaltes bleibt somit beispielsweise im Ermessen des Versicherungsnehmers.[3]

Geschichte

Die Geschichte der Rechtsschutzversicherung geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Mit der Entstehung von Gewerkschaften und Verbänden eröffneten sich auch ein neues Leistungsspektrum dieser Interessenvertretungen. So wurde Mitgliedern auch Rechtshilfe gewährt. Ab 1952 wurde in Deutschland der aktive Schadensersatzrechtsschutz sowie der Strafrechtsschutz als Leistung einer Versicherung erlaubt. 1994 wurden neue Rechtsschutzbedingungen angeboten und die Genehmigung dieser durch das Aufsichtsamt entfiel.[4]

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung liegt in der Übernahme der folgenden Kosten:

  • Die gesetzlichen Anwaltsgebühren (dabei steht es dem Versicherten frei, welchen Anwalt er wählt)
  • Gerichtskosten
  • Kosten einer Zwangsvollstreckung
  • Kosten des Gegners, insofern diese vom Versicherungsnehmer bezahlt werden müssen
  • Zeugengelder und Kosten eines Sachverständigen

Dabei gilt dieser Umfang europaweit und auch in Anliegerstaaten der Europäischen Union. Inwiefern auch Prozesse in anderen Ländern abgedeckt sind, muss individuell auf Basis des jeweiligen Vertrages geklärt werden. Weiterhin sind auch die minderjährigen Kinder des Versicherungsnehmers abgedeckt. Darüber hinaus werden auch Volljährige, aber unverheiratete Kinder ohne auf Dauer ausgelegte Berufstätigkeit von der Rechtsschutzversicherung gedeckt. Diese Regelung endet erst mit dem 25., beziehungsweise dem 27. Geburtstag des Kindes.

Literatur

  • 1985: Die Rechtsschutzversicherung in Europa: Eine Studie über die geschichtliche und wirtschaftliche Entwicklung sowie über die Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung in Europa, Herausgeber Ernst Klingmüller, Erwin Deutsch, Rolf Herber, Ulrich Hübner, Dieter Medicus, Wulf-Henning Roth, Peter Schlechtriem und Jürgen Werner, 432 Seiten, VVW GmbH, ISBN 978-3963291081
  • 2017: Rechtsschutzversicherung für Anfänger, Klaus Schneider, 264 Seiten, C.H.Beck, 2. völlig überarbeitete Auflage, ISBN 978-3406694530
  • 2018: Die Rechtsschutzversicherung: Ein praxisorientierter Grundriss, Franz Kronsteiner, 217 Seiten, Verlag Österreich, ISBN 978-3704679079
  • 2018: Rechtsschutzversicherung: Kommentar zu den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB), Joachim Cornelius-Winkler, Karl Maier, Rüdiger Obarowski, Edmund Schmitt, Klaus Schneider und Walter Harbauer, C.H.Beck, 9. völlig neu bearbeitete Auflage, ISBN 978-3406682643
  • 2018: AnwaltFormulare Rechtsschutzversicherung, Gregor Samimi, 388 Seiten, Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH, 4. Auflage, ISBN 978-3824015573

Quellen

  1. Günther Bauer: Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung. In: Neue Juristische Wochenschrift. Heft 10, 2011, S. 646.
  2. Christian Völker: Die Rechtsprechung zur Rechtsschutzversicherung im Jahr 2017. In: BRAK-Mitteilungen. Heft 1, 2018, S. 11 bis 19.
  3. Kanzlei Dr. Höll und Tauer: Rechtsschutzversicherung
  4. Versicherungsalphabet: Die Geschichte der Rechtsschutzversicherung