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Primärquellen sind als Quellen nicht grundsätzlich verboten. So dürfen z. B. Angaben von Unternehmenswebseiten, Festivalveranstaltern, Sportveranstaltern etc. solange verwendet werden, wie keine berechtigten und belegten Zweifel an den Angaben existieren. Es besteht auch keine Quellenpflicht für jedes Wort oder "bei Bedarf".
Primärquellen sind als Quellen nicht grundsätzlich verboten. So dürfen z. B. Angaben von Unternehmenswebseiten, Festivalveranstaltern, Sportveranstaltern etc. solange verwendet werden, wie keine berechtigten und belegten Zweifel an den Angaben existieren. Es besteht auch keine Quellenpflicht für jedes Wort oder "bei Bedarf".
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== Kategorisierung ==
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