Privathaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der '''Privathaftpflichtversicherung''' handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, welche eine Form der Haftpflichtversicherung darstellt. Die Versicherung sichert die ganze Familie vor den Folgen (Schadenersatzforderungen), von Schäden an Dritten ab. Nach [[Deutschland|deutschem]] Recht, ist die Haftung von Privatpersonen unbegrenzt, was die Notwendigkeit einer Privathaftpflichtversicherung verdeutlicht.<ref>[https://www.versicherungen.org/wiki/Haftung,_unbegrenzte_Haftung_%C2%A7_823_BGB Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB – Versicherungen.org Wiki]</ref>
Bei der '''Privathaftpflichtversicherung''' handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, welche eine Form der Haftpflichtversicherung darstellt. Die Versicherung sichert die ganze Familie vor den Folgen (Schadenersatzforderungen), von Schäden an Dritten ab. Nach [[Deutschland|deutschem]] Recht, ist die Haftung von Privatpersonen unbegrenzt, was die Notwendigkeit einer Privathaftpflichtversicherung verdeutlicht.<ref>[https://www.versicherungen.org/wiki/Haftung,_unbegrenzte_Haftung_%C2%A7_823_BGB Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB – Versicherungen.org Wiki]</ref>


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== Leistungsumfang ==
== Leistungsumfang ==
Die Privathaftpflichtversicherung haftet bei folgenden vier Schadensarten:
Die Privathaftpflichtversicherung haftet bei folgenden drei Schadensarten:
*Personenschäden
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*Sachschäden
*Sachschäden
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== Quellen ==
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Aktuelle Version vom 21. Juni 2024, 06:27 Uhr

Bei der Privathaftpflichtversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, welche eine Form der Haftpflichtversicherung darstellt. Die Versicherung sichert die ganze Familie vor den Folgen (Schadenersatzforderungen), von Schäden an Dritten ab. Nach deutschem Recht, ist die Haftung von Privatpersonen unbegrenzt, was die Notwendigkeit einer Privathaftpflichtversicherung verdeutlicht.[1]

Bedingungen

Die Bedingungen jeder Privathaftpflichtversicherung werden individuell mit dem Anbieter abgeschlossen und wird von der Höhe der monatlichen Zahlung beeinflusst. Grundsätzlich muss in jedem Schadensfall geprüft werden, ob der Versicherte Schadenersatzansprüche stellen kann. Wenn die Versicherung die Ansprüche an den versicherten Verursacher eines Schadens nicht für berechtigt hält, wird der rechtliche Weg eingeschlagen. Dies läuft auf Kosten der Versicherung ab. Ist der entstandene Schaden jedoch berechtigt und nicht vorsätzlich entstanden, übernimmt die Versicherung die Kosten.[2]

Geschichte

Die Geschichte der Privathaftpflichtversicherung beginnt viele Jahrhunderte zurück, im alten Babylon. Während der Herrschaft von König Hammurabi, wurde der sogenannte "Codex Hammurabi" eingeführt. Dieser regelte die ersten Grundsätze von Haftungsansprüchen. So hieß es zum Beispiel, dass der Baumeister eines Hauses für ein eingestürztes Haus haften muss, wenn dieses einstürzt.[3]

Leistungsumfang

Die Privathaftpflichtversicherung haftet bei folgenden drei Schadensarten:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Ob der Versicherungsschutz auch im Ausland gilt, muss individuell mit der jeweiligen Versicherung geklärt werden. Besonders Schäden an Personen können in Millionenhöhe gehen. Kinder, darunter fallen auch Adoptivkinder, Stiefkinder oder Pflegekinder, sind meistens bis zum 27. Lebensjahr oder dem Abschluss der Erstausbildung in der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert.[4] Neben dem oben genannten Leistungsumfang gibt es auch optionale Zusatzleistungen. Diese sind nicht immer automatisch in der Versicherung mit dabei, sondern müssen separat dazu gewählt werden. Zu den Zusatzleistungen zählen unter anderem, ehrenamtliche Tätigkeiten, Gefälligkeitsschäden oder auch Schlüsselverlust.[5]

Literatur

  • 2012: Privat-Haftpflichtversicherung: Leitfaden durch die besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen, Joachim Kuwert, Michael Erdbrügger, 176 Seiten, Gabler Verlag, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, ISBN 978-3-322-91121-6
  • 2017: Strategie gegen Schwindler in der Privathaftpflichtversicherung, Katja Sombeck, 197 Seiten, Springer Fachmedien Wiesbaden, 1. Auflage, ISBN 978-3-658-17507-8
  • 2019: Privathaftpflichtversicherung, Hermann Stockmeier, 575 Seiten, C.H. Beck, 1. Auflage, ISBN 978-3-406-67687-1

Quellen

Dieser Artikel behandelt ein Rechtsthema zur allgemeinen Bildung und Information. Er dient nicht der juristischen Beratung und ersetzt nicht die Beratung durch einen Juristen.