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Greek Ethnicity Card: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Greek Ethnicity Card''' (griechisch: Κάρτα Ελληνικής Εθνικότητας, ''Karte der Hellenischen Volkszugehörigkeit'') ist ein Dokument der [[Griechenland|Hellenischen Republik]] im Scheckkartenformat, die den Inhaber als ethnischen Griechen Volkszugehöriger nicht jedoch Staatsangehöriger ausweist. Sie gilt allerdings auch als Bestätigung dafür, dass der Betreffende das Recht auf den Erwerb der griechischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung besitzt. Ausgegeben wird die Karte als Zusatz zur eigentlichen Urkunde bzw. schriftlichen Bestätigung, wobei ausschließlich diese Schriftstücke Rechtskraft besitzen. Die Erteilung erfolgt nach Prüfung des Status durch das Außenministerium in [[Athen]] oder in einigen Auslandsvertretungen der Hellenischen Republik.<ref>Greek Nationality and Citizenship Code (Law No. 1438/1984), along with related legislation in law 3284/2004</ref><ref>[https://web.archive.org/web/20210611230100/https://www.mfa.gr/usa/en/services/services-for-greeks/greek-citizenship.html Amtliche Erläuterung der rechtlichen Grundlage, um als griechischer Volkszugehöriger oder Staatsbürger anerkannt zu werden]</ref>
Die '''Greek Ethnicity Card''' (griechisch: Κάρτα Ελληνικής Εθνικότητας (KΕΕ), ''Karte der Hellenischen Volkszugehörigkeit'') ist ein Dokument der [[Griechenland|Hellenischen Republik]] im Scheckkartenformat, die den Inhaber als ethnischen Griechen Volkszugehöriger nicht jedoch Staatsangehöriger ausweist. Sie gilt allerdings auch als Bestätigung dafür, dass der Betreffende das Recht auf den Erwerb der griechischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung besitzt. Ausgegeben wird die Karte als Zusatz zur eigentlichen Urkunde bzw. schriftlichen Bestätigung, wobei ausschließlich diese Schriftstücke Rechtskraft besitzen. Die Erteilung erfolgt nach Prüfung des Status durch das Außenministerium in [[Athen]] oder in einigen Auslandsvertretungen der Hellenischen Republik.<ref>Greek Nationality and Citizenship Code (Law No. 1438/1984), along with related legislation in law 3284/2004</ref><ref>[https://web.archive.org/web/20210611230100/https://www.mfa.gr/usa/en/services/services-for-greeks/greek-citizenship.html Amtliche Erläuterung der rechtlichen Grundlage, um als griechischer Volkszugehöriger oder Staatsbürger anerkannt zu werden] @ [[Wayback Machine]]</ref>


==Entstehungsgeschichte==
==Entstehungsgeschichte==
Die ''Greek Ethnicity Card'' ist ein relativ neuer Ausweis und wird erst seit 2004 ausgegeben. Praktisch ausschließlich an ethnische Griechen im Ausland, die von ihrem Recht auf die griechische Staatsangehörigkeit keinen Gebrauch machen wollen oder können, zum Beispiel weil eine Doppelstaatsangehörigkeit im Einzelfall am Lebensmittelpunkt nicht möglich ist oder weil ein Mann die Wehrpflicht in Griechenland (bis 45 Jahre) vermeiden will. Ähnlich verfährt [[Polen]], da deren Volkszugehörige durch zahlreiche Grenzverschiebungen im 19. und 20. Jahrhundert teils unfreiwillig außerhalb der Grenzen im benachbarten Ausland leben und fremde Staatsbürgerschaften besitzen. In Griechenland war das Projekt umstritten, wurde jedoch nach dem Identitätskartenstreit<ref>No mandatory recording of religion. In news.in.gr (2000)</ref> auf den Weg gebracht. Im Frühjahr 2000 verkündete Justizminister Michael Stathopoulos in einem in der Zeitung Eleftherotypia veröffentlichten Interview, dass die obligatorische Aufnahme der Religion in den Personalausweisen unrechtmäßig sei. Die griechische Kirche protestierte sofort gegen die Entfernung der Religion aus den Personalausweisen und organisierte Kundgebungen, darunter eine Kundgebung in Thessaloniki]] im Juni 2000 in Anwesenheit von Erzbischof Christodoulos. Der Minister verkündete dennoch am 17. Juli 2000, dass die Religionsnennung aus den neuen Ausweisen entfernt wird. Im Anschluss wurde das Ausweiswesen neu geordnet, die Greek Ethnicity Card wurde dabei mit Blick auf die vielen Auslandsgriechen und ihre Nachkommen mit aufgenommen.
Die Greek Ethnicity Card ist ein relativ neuer Ausweis und wird erst seit 2004 ausgegeben. Praktisch ausschließlich an ethnische Griechen im Ausland, die von ihrem Recht auf die griechische Staatsangehörigkeit keinen Gebrauch machen wollen oder können, zum Beispiel weil eine Doppelstaatsangehörigkeit im Einzelfall am Lebensmittelpunkt nicht möglich ist oder weil ein Mann die Wehrpflicht in Griechenland (bis 45 Jahre) vermeiden will. Ähnlich verfährt [[Polen]], da deren Volkszugehörige durch zahlreiche Grenzverschiebungen im 19. und 20. Jahrhundert teils unfreiwillig außerhalb der Grenzen im benachbarten Ausland leben und fremde Staatsbürgerschaften besitzen. In Griechenland war das Projekt umstritten, wurde jedoch nach dem Identitätskartenstreit<ref>No mandatory recording of religion. In news.in.gr (2000)</ref> auf den Weg gebracht. Im Frühjahr 2000 verkündete Justizminister Michael Stathopoulos in einem in der Zeitung Eleftherotypia veröffentlichten Interview, dass die obligatorische Aufnahme der Religion in den Personalausweisen unrechtmäßig sei. Die griechische Kirche protestierte sofort gegen die Entfernung der Religion aus den Personalausweisen und organisierte Kundgebungen, darunter eine Kundgebung in Thessaloniki im Juni 2000 in Anwesenheit von Erzbischof Christodoulos. Der Minister verkündete dennoch am 17. Juli 2000, dass die Religionsnennung aus den neuen Ausweisen entfernt wird. Im Anschluss wurde das Ausweiswesen neu geordnet, die Greek Ethnicity Card wurde dabei mit Blick auf die vielen Auslandsgriechen und ihre Nachkommen mit aufgenommen.


==Zweck==
==Zweck==
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Die Greek Identity Card ist kein Reisedokument. Inwieweit sie als Ausweisdokument anerkannt wird, hängt von der Gesetzgebung des jeweiligen Staates ab, in dem der Karteninhaber lebt. Das Dokument, zusammen mit dem ihm zugrunde liegenden Bescheid, vereinfacht jedoch Rechtsakte bei Auslandsvertretungen der Hellenischen Republik und diversen anderen Rechtsakten, bei denen die Volkszugehörigkeit eine Rolle spielt.
Die Greek Identity Card ist kein Reisedokument. Inwieweit sie als Ausweisdokument anerkannt wird, hängt von der Gesetzgebung des jeweiligen Staates ab, in dem der Karteninhaber lebt. Das Dokument, zusammen mit dem ihm zugrunde liegenden Bescheid, vereinfacht jedoch Rechtsakte bei Auslandsvertretungen der Hellenischen Republik und diversen anderen Rechtsakten, bei denen die Volkszugehörigkeit eine Rolle spielt.


==Weblink==
==Weblinks==
*[https://www.mfa.gr/index.html Außenministerium der Hellenischen Republik (Aufsichtsbehörde)]
*[https://www.mfa.gr/index.html Außenministerium der Hellenischen Republik (Aufsichtsbehörde)]


==Belege==
==Quellen==
<references/>
<references/>


[[Kategorie:Diaspora]]
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