Olaf Scholz: Unterschied zwischen den Versionen

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Im größten Steuerbetrug der deutschen Geschichte haben sich Finanzmarktakteure mindestens 32 Milliarden Euro als Steuerrückerstattungen vom Staat auszahlen lassen, obwohl sie vorher keine entsprechenden Steuern gezahlt hatten. Zur Aufklärung beantragte Martin Modlinger von der Stiftung Erneuerbare Freiheit bei allen Landesfinanzbehörden Einsicht in die Akten zum Umgang mit den Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften und berief sich dabei auf die Informationsfreiheitsgesetze der Länder und des Bundes. Sämtliche Finanzministerien lehnten die Anträge mit dem Argument ab, dass sich Bund und Länder darauf verlassen können müssten, dass die Protokolle zu Cum-Ex-Beratungen geheim sind und bleiben, da ansonsten die Vertrauenswürdigkeit der Behörden nachhaltig Schaden nehmen würde. Modlinger klagte dagegen, währenddessen das Bundesfinanzministerium 2019 unter Scholz daran arbeitete, die Informationsfreiheitsgesetze durch die Hintertür über das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ auszuhebeln. Darauf berief sich das Verwaltungsrecht Bremen und wies die Klage ab.<ref>[https://aktentaucherin.de/gesetzesaenderung-verhindert-aufklaerung-des-cum-ex-skandals Gesetzesänderung verhindert Aufklärung des Cum-Ex-Skandals - Aktentaucher, 6. März 2021]</ref><ref>[https://netzpolitik.org/2019/bundestag-schafft-cum-ex-ausnahme-von-informationsfreiheit/ netzpolitik.org | Hintertür in E-Auto-Gesetz: Bundestag schafft Cum-Ex-Ausnahme von Informationsfreiheit, 04.12.2019]</ref> Durch das Zweite [[COVID-19|Corona]]-Steuerhilfegesetz stellte der Bundestag Mitte 2020 sicher, dass Vermögenswerte, die aus „Cum/Ex“-Straftaten herrühren, von den Begünstigten behalten werden dürfen, wenn die zugrundeliegenden Steueransprüche verjährt sind. Laut Bundesfinanzministerium unter Leitung von Scholz war diese Regelung unter dem Gesichtspunkt des Rückwirkungsverbots verfassungsrechtlich „alternativlos“.<ref>[https://verfassungsblog.de/heimliche-grosszuegigkeit/ Heimliche Großzügigkeit – Verfassungsblog, 26 Juli 2020]</ref>
Im größten Steuerbetrug der deutschen Geschichte haben sich Finanzmarktakteure mindestens 32 Milliarden Euro als Steuerrückerstattungen vom Staat auszahlen lassen, obwohl sie vorher keine entsprechenden Steuern gezahlt hatten. Zur Aufklärung beantragte Martin Modlinger von der Stiftung Erneuerbare Freiheit bei allen Landesfinanzbehörden Einsicht in die Akten zum Umgang mit den Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften und berief sich dabei auf die Informationsfreiheitsgesetze der Länder und des Bundes. Sämtliche Finanzministerien lehnten die Anträge mit dem Argument ab, dass sich Bund und Länder darauf verlassen können müssten, dass die Protokolle zu Cum-Ex-Beratungen geheim sind und bleiben, da ansonsten die Vertrauenswürdigkeit der Behörden nachhaltig Schaden nehmen würde. Modlinger klagte dagegen, währenddessen das Bundesfinanzministerium 2019 unter Scholz daran arbeitete, die Informationsfreiheitsgesetze durch die Hintertür über das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ auszuhebeln. Darauf berief sich das Verwaltungsrecht Bremen und wies die Klage ab.<ref>[https://aktentaucherin.de/gesetzesaenderung-verhindert-aufklaerung-des-cum-ex-skandals Gesetzesänderung verhindert Aufklärung des Cum-Ex-Skandals - Aktentaucher, 6. März 2021]</ref><ref>[https://netzpolitik.org/2019/bundestag-schafft-cum-ex-ausnahme-von-informationsfreiheit/ netzpolitik.org | Hintertür in E-Auto-Gesetz: Bundestag schafft Cum-Ex-Ausnahme von Informationsfreiheit, 04.12.2019]</ref> Durch das Zweite [[COVID-19|Corona]]-Steuerhilfegesetz stellte der Bundestag Mitte 2020 sicher, dass Vermögenswerte, die aus „Cum/Ex“-Straftaten herrühren, von den Begünstigten behalten werden dürfen, wenn die zugrundeliegenden Steueransprüche verjährt sind. Laut Bundesfinanzministerium unter Leitung von Scholz war diese Regelung unter dem Gesichtspunkt des Rückwirkungsverbots verfassungsrechtlich „alternativlos“.<ref>[https://verfassungsblog.de/heimliche-grosszuegigkeit/ Heimliche Großzügigkeit – Verfassungsblog, 26 Juli 2020]</ref>


In Scholz seiner Zeit als Ersten Bürgermeister von Hamburg forderte das Hamburger Finanzamt von der Hamburger Privatbank M.M.Warburg & CO 47 Millionen Euro zurück, welche die Bank 2009 durch illegales Dividendenstripping (Cum-Ex) erhalten hatte. Diese Rückforderung wurde später ohne Angabe von Gründen zurückgezogen. Scholz traf sich in den Jahren 2016 und 2017 dreimal mit dem Mitinhaber der Warburg Bank, Christian Olearius, konnte sich aber später nicht mehr an die Gesprächsinhalte erinnern. Weder Scholz noch die Hamburger Senatskanzlei hatten die Öffentlichkeit über zwei der Treffen informiert. Nach einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums forderte die Hamburger Steuerbehörde 2017 vor einer erneuten Verjährung 43 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften der Bank aus dem Jahr 2010 zurück.<ref>[https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Cum-Ex-Skandal-Folgt-ein-Untersuchungsausschuss,cumex266.html Cum-Ex-Skandal: Folgt ein Untersuchungsausschuss? | NDR.de - Nachrichten - Hamburg, 04.09.2020]</ref><ref>[https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2020/Cum-Ex-Skandal-Bankier-suchte-Hilfe-bei-Scholz,cumex256.html Cum-Ex-Skandal: Bankier suchte Hilfe bei Scholz | Das Erste - Panorama - Sendungsarchiv - 2020, 03.09.20]</ref> Im April 2020 und zu Anfang 2021 beglich die Warburg Bank ihre Steuerschulden von insgesamt 155 Millionen Euro – darunter auch die 47 Cum-Ex-Millionen – unter Vorbehalt. Im November 2020 wurde von der Opposition ein Untersuchungsausschuss konstituiert, der im März 2021 seine Arbeit aufnahm. Dieser wird die Beteiligung von Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) und Olaf Scholz untersuchen.<ref>[https://taz.de/Untersuchung-des-Cum-Ex-Skandals/!5752464/ Untersuchung des Cum-Ex-Skandals: Verräterisches Tagebuch - taz.de]</ref>
In Scholz seiner Zeit als Ersten Bürgermeister von Hamburg forderte das Hamburger Finanzamt von der Hamburger Privatbank M.M.Warburg & CO 47 Millionen Euro zurück, welche die Bank 2009 durch illegales Dividendenstripping (Cum-Ex) erhalten hatte. Diese Rückforderung wurde später ohne Angabe von Gründen zurückgezogen. Scholz traf sich in den Jahren 2016 und 2017 dreimal mit dem Mitinhaber der Warburg Bank, Christian Olearius, konnte sich aber später nicht mehr an die Gesprächsinhalte erinnern. Weder Scholz noch die Hamburger Senatskanzlei hatten die Öffentlichkeit über zwei der Treffen informiert. Nach einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums forderte die Hamburger Steuerbehörde 2017 vor einer erneuten Verjährung 43 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften der Bank aus dem Jahr 2010 zurück.<ref>[https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Cum-Ex-Skandal-Folgt-ein-Untersuchungsausschuss,cumex266.html Cum-Ex-Skandal: Folgt ein Untersuchungsausschuss? | NDR.de - Nachrichten - Hamburg, 04.09.2020]</ref><ref>[https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2020/Cum-Ex-Skandal-Bankier-suchte-Hilfe-bei-Scholz,cumex256.html Cum-Ex-Skandal: Bankier suchte Hilfe bei Scholz | Das Erste - Panorama - Sendungsarchiv - 2020, 03.09.20]</ref> Im April 2020 und zu Anfang 2021 beglich die Warburg Bank ihre Steuerschulden von insgesamt 155 Millionen Euro – darunter auch die 47 Cum-Ex-Millionen – unter Vorbehalt. Im November 2020 wurde von der Opposition ein Untersuchungsausschuss konstituiert, der im März 2021 seine Arbeit aufnahm. Dieser wird die Beteiligung von Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) und Olaf Scholz untersuchen.<ref>[https://taz.de/Untersuchung-des-Cum-Ex-Skandals/!5752464/ Untersuchung des Cum-Ex-Skandals: Verräterisches Tagebuch - taz.de]</ref> Am 28. Juli 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof in einem richtungsweisenden Urteil, dass Cum-Ex-Geschäfte illegal sind.<ref>[https://www.tagesschau.de/eilmeldung/cum-ex-bgh-urteil-101.html Urteil des Bundesgerichtshofs: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar | tagesschau.de, 28.07.2021]</ref>


=== G-20-Gipfel 2017 ===
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