Greek Ethnicity Card: Unterschied zwischen den Versionen

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==Entstehungsgeschichte==
==Entstehungsgeschichte==
Die Greek Ethnicity Card ist ein relativ neuer Ausweis und wird erst seit 2004 ausgegeben. Praktisch ausschließlich an ethnische Griechen im Ausland, die von ihrem Recht auf die griechische Staatsangehörigkeit keinen Gebrauch machen wollen oder können, zum Beispiel weil eine Doppelstaatsangehörigkeit im Einzelfall am Lebensmittelpunkt nicht möglich ist oder weil ein Mann die Wehrpflicht in Griechenland (bis 45 Jahre) vermeiden will. Ähnlich verfährt [[Polen]], da deren Volkszugehörige durch zahlreiche Grenzverschiebungen im 19. und 20. Jahrhundert teils unfreiwillig außerhalb der Grenzen im benachbarten Ausland leben und fremde Staatsbürgerschaften besitzen. In Griechenland war das Projekt umstritten, wurde jedoch nach dem Identitätskartenstreit<ref>No mandatory recording of religion. In news.in.gr (2000)</ref> auf den Weg gebracht. Im Frühjahr 2000 verkündete Justizminister Michael Stathopoulos in einem in der Zeitung Eleftherotypia veröffentlichten Interview, dass die obligatorische Aufnahme der Religion in den Personalausweisen unrechtmäßig sei. Die griechische Kirche protestierte sofort gegen die Entfernung der Religion aus den Personalausweisen und organisierte Kundgebungen, darunter eine Kundgebung in Thessaloniki im Juni 2000 in Anwesenheit von Erzbischof Christodoulos. Der Minister verkündete dennoch am 17. Juli 2000, dass die Religionsnennung aus den neuen Ausweisen entfernt wird. Im Anschluss wurde das Ausweiswesen neu geordnet, die Greek Ethnicity Card wurde dabei mit Blick auf die vielen Auslandsgriechen und ihre Nachkommen mit aufgenommen.
Die Greek Ethnicity Card ist ein relativ neuer Ausweis und wird erst seit 2004 ausgegeben. Praktisch ausschließlich an ethnische Griechen im Ausland, die von ihrem Recht auf die griechische Staatsangehörigkeit keinen Gebrauch machen wollen oder können, zum Beispiel weil eine Doppelstaatsangehörigkeit im Einzelfall am Lebensmittelpunkt nicht möglich ist oder weil ein Mann die Wehrpflicht in Griechenland (bis 45 Jahre) vermeiden will. Ähnlich verfährt [[Polen]], da deren Volkszugehörige durch zahlreiche Grenzverschiebungen im 19. und 20. Jahrhundert teils unfreiwillig außerhalb der Grenzen im benachbarten Ausland leben und fremde Staatsbürgerschaften besitzen. In Griechenland war das Projekt umstritten, wurde jedoch nach dem Identitätskartenstreit<ref>No mandatory recording of religion. In news.in.gr (2000)</ref> auf den Weg gebracht. Im Frühjahr 2000 verkündete Justizminister Michael Stathopoulos in einem in der Zeitung Eleftherotypia veröffentlichten Interview, dass die obligatorische Aufnahme der Religion in den Personalausweisen unrechtmäßig sei. Die griechische Kirche protestierte sofort gegen die Entfernung der Religion aus den Personalausweisen und organisierte Kundgebungen, darunter eine Kundgebung in Thessaloniki im Juni 2000 in Anwesenheit von Erzbischof Christodoulos. Der Minister verkündete dennoch am 17. Juli 2000, dass die Religionsnennung aus den neuen Ausweisen entfernt wird. Im Anschluss wurde das Ausweiswesen neu geordnet, die Greek Ethnicity Card wurde dabei mit Blick auf die vielen Auslandsgriechen und ihre Nachkommen mit aufgenommen.
==Volkszugehörigkeit vs. Staatsangehörigkeit==
Die Politikwissenschaft und das Völkerrecht unterscheidet zwischen dem Tatbestand der Volkszugehörigkeit (Ethnie) und der Staatsangehörigkeit eines Individuums. In Griechenland ist das Konzept der Volkszugehörigkeit positiv besetzt und speist sich bis heute aus dem Befreiungskrieg vom osmanischen Reich, der ab 1821 zur Wiedergeburt eines souveränen Staates für ethnische Griechen führte. Diese hatten trotz fast 300 Jahren Fremdherrschaft ihre Identität (u.a. den griechisch-orthodoxen Glauben, Sprache und Schrift, Mythologie als auch Kultur) bewahrt. Andere Völker mit problematischer geschichtlicher Vergangenheit (z.B. [[Deutschland]]<ref>Hayes, Peter: Why? Explaining the Holocaust. New York: W. W. Norton & Company, 2017</ref> oder Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawien<ref>Malesevic, Sinisa: Ideology, Legitimacy and the New State: Yugoslavia, Serbia and Croatia. London: Routledge, 2002)</ref> haben das Konzept der Volkszugehörigkeit zu weiten Teilen aus ihrem Rechtswesen verbannt. In Griechenland bestehen Volks- und Staatsangehörigkeit als unterschiedliche, aber gleich gewichtete Entitäten nebeneinander und leiten sich derart ab, dass als griechische Volkszugehöriger mit Recht auf Annahme der Staatsbürgerschaft jeder ist, der einen einzigen griechischen Großelternteil hat, der in Griechenland als Grieche geboren wurde, auch wenn die Eltern als Bindeglied niemals das Recht auf ihre griechische Staatsbürgerschaft genutzt haben.<ref>[https://web.archive.org/web/20210611230100/https://www.mfa.gr/usa/en/services/services-for-greeks/greek-citizenship.html Greek Nationality or Citizenship Code Law No. 1438/1984, along with the related legislation, mainly Law No. 3284/2004 Gesetzeslage, Stand 12. Juni 2021, Webarchive]</ref>


==Zweck==
==Zweck==
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==Nutzung==
==Nutzung==
Die Greek Identity Card ist kein Reisedokument. Inwieweit sie als Ausweisdokument anerkannt wird, hängt von der Gesetzgebung des jeweiligen Staates ab, in dem der Karteninhaber lebt. Das Dokument, zusammen mit dem ihm zugrunde liegenden Bescheid, vereinfacht jedoch Rechtsakte bei Auslandsvertretungen der Hellenischen Republik und diversen anderen Rechtsakten, bei denen die Volkszugehörigkeit eine Rolle spielt.
Die Greek Identity Card ist kein Reisedokument. Inwieweit sie als Ausweisdokument anerkannt wird, hängt von der Gesetzgebung des jeweiligen Staates ab, in dem der Karteninhaber lebt. Das Dokument, zusammen mit dem ihm zugrunde liegenden Bescheid, vereinfacht jedoch Rechtsakte bei Auslandsvertretungen der Hellenischen Republik und diversen anderen Rechtsakten, bei denen die Volkszugehörigkeit eine Rolle spielt. Desweiteren besteht diplomatischer Schutz für “people of Greek descent” (griechische Volkszugehörige) durch die griechischen Botschaften und Konsulate.<ref>[https://web.archive.org/web/20210518154734/https://www.mfa.gr/en/consular-protection.html Offizielle Angabe auf der Seite des Außenministeriums der Hellenischen Republik, Stand 12. Juni 2021, Webarchiv.</ref>


==Weblinks==
==Weblinks==