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Greek Ethnicity Card: Unterschied zwischen den Versionen

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==Volkszugehörigkeit vs. Staatsangehörigkeit==
==Volkszugehörigkeit vs. Staatsangehörigkeit==
Die Politikwissenschaft und das Völkerrecht unterscheiden zwischen dem Tatbestand der Volkszugehörigkeit (Ethnie) und der Staatsangehörigkeit eines Individuums. In Griechenland ist das Konzept der Volkszugehörigkeit positiv besetzt und speist sich bis heute aus dem Befreiungskrieg vom osmanischen Reich, der ab 1821 zur Wiedergeburt eines souveränen Staates für ethnische Griechen führte. Diese hatten trotz fast 300 Jahren Fremdherrschaft ihre Identität (u.a. den griechisch-orthodoxen Glauben, Sprache und Schrift, Mythologie als auch Kultur) bewahrt. Andere Völker mit problematischer geschichtlicher Vergangenheit (z.B. [[Deutschland]]<ref>Hayes, Peter: Why? Explaining the Holocaust. New York: W. W. Norton & Company, 2017</ref> oder Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawien<ref>Malesevic, Sinisa: Ideology, Legitimacy and the New State: Yugoslavia, Serbia and Croatia. London: Routledge, 2002)</ref>) haben das Konzept der Volkszugehörigkeit zu weiten Teilen aus ihrem Rechtswesen verbannt. In Griechenland bestehen Volks- und Staatsangehörigkeit als unterschiedliche aber gleich gewichtete Entitäten nebeneinander und leiten sich derart ab, dass als griechische Volkszugehöriger mit Recht auf Annahme der Staatsbürgerschaft jeder ist, der einen einzigen griechischen Großelternteil hat, der in Griechenland als Grieche geboren wurde, auch wenn die Eltern als Bindeglied niemals das Recht auf ihre griechische Staatsbürgerschaft genutzt haben.<ref>[https://web.archive.org/web/20210611230100/https://www.mfa.gr/usa/en/services/services-for-greeks/greek-citizenship.html Greek Nationality or Citizenship Code Law No. 1438/1984, along with the related legislation, mainly Law No. 3284/2004 Gesetzeslage, Stand 12. Juni 2021, Webarchive]</ref>
Die Politikwissenschaft und das Völkerrecht unterscheiden zwischen dem Tatbestand der Volkszugehörigkeit (Ethnie) und der Staatsangehörigkeit eines Individuums. In Griechenland ist das Konzept der Volkszugehörigkeit positiv besetzt und speist sich bis heute aus dem Befreiungskrieg vom osmanischen Reich, der ab 1821 zur Wiedergeburt eines souveränen Staates für ethnische Griechen führte. Diese hatten trotz fast 300 Jahren Fremdherrschaft ihre Identität (u.a. den griechisch-orthodoxen Glauben, Sprache und Schrift, Mythologie als auch Kultur) bewahrt. Andere Völker mit problematischer geschichtlicher Vergangenheit (z.B. [[Deutschland]]<ref>Hayes, Peter: Why? Explaining the Holocaust. New York: W. W. Norton & Company, 2017</ref> oder Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawien<ref>Malesevic, Sinisa: Ideology, Legitimacy and the New State: Yugoslavia, Serbia and Croatia. London: Routledge, 2002)</ref>) haben das Konzept der Volkszugehörigkeit zu weiten Teilen aus ihrem Rechtswesen verbannt. In Griechenland bestehen Volks- und Staatsangehörigkeit als unterschiedliche aber gleich gewichtete Entitäten nebeneinander und leiten sich derart ab, dass als griechische Volkszugehöriger mit Recht auf Annahme der Staatsbürgerschaft jeder gilt, der einen einzigen griechischen Großelternteil hat, der in Griechenland als Grieche geboren wurde, auch wenn die Eltern als Bindeglied niemals das Recht auf ihre griechische Staatsbürgerschaft genutzt haben.<ref>[https://web.archive.org/web/20210611230100/https://www.mfa.gr/usa/en/services/services-for-greeks/greek-citizenship.html Greek Nationality or Citizenship Code Law No. 1438/1984, along with the related legislation, mainly Law No. 3284/2004 Gesetzeslage, Stand 12. Juni 2021, Webarchive]</ref>


==Zweck==
==Zweck==
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