Greek Doctor's Identity Card

Aus InkluPedia

Die Greek Doctor’s Identity Card (griechisch: Αδεια για την άσκηση του ιατρικού bzw. Aδειας άσκησης ιατρικού επαγγέλματος bisweilen mit dem Zusatz Πιστοποιητικό) ist ein Dokument mit dazugehörigem Ausweis, der eine Person als in Griechenland approbierten Arzt ausweist. Es wird nur auf Antrag hin vom griechischen Ministerium für Gesundheit ausgestellt.

Hintergrund

In Griechenland werden Arztzulassungen (Approbationen) auf lokaler Ebene erteilt. Der Informationsaustausch ist oft gestört, was zu einem besonderen Problem wird, wenn ein griechischer Arzt im Ausland arbeiten möchte und nachweisen muss, dass er in Griechenland approbiert ist. Die Panhellenische Ärztekammer ist zwar die Dachorganisation der griechischen Ärzteschaft, allerdings hat diese gegenüber dem Staat weniger Kompetenzen als dies etwa in Deutschland der Fall ist.[1] Das deutsche Auswärtige Amt rät in seinen Reisehinweisen durch Verweis auf das “Merkblatt Reiseapotheke” (explizit für Beschäftigte und Reisende in medizinisch schlecht versorgten Ländern) darauf hin, dass das griechische Gesundheitswesen gravierende Mängel aufweist.[2][3] Ein auswanderungswilliger griechischer Arzt muss daher zunächst ein so genanntes “Konformitätsschreiben” anfordern, das allerdings nur erhältlich ist, wenn man sich zunächst an die jeweils örtliche zuständige Behörde wendet, an der man arbeitet oder einst gearbeitet hat, da die Weitergabe von Akten regelmäßig nicht regelrecht durchgeführt wird. Der Aufbau eines verlässlichen Ärzteregisters ist zwar ein Dauerprojekt der Panhellenischen Ärztekammer und in Teilen bereits online; aufgrund der mangelnden Weiterleitung von Daten der staatlichen Stellen und dem laxen Umgang der Ärzteschaft mit der Datenweitergabe an die unabhängige Ärztekammer ist das Ärzteregister der Kammer seit Jahren nicht nur chaotisch, sondern auch notorisch unvollständig und irreführend.[4] Das Vereinigte Königreich, wohin besonders viele griechische Ärzte auswandern, weist auf diesen Umstand im Rahmen von staatlichen Informationsseiten beharrlich hin.[5] Bei Umzügen innerhalb der Hellenischen Republik, vorherigen Auslandsaufenthalten und fehlendem Eintrag bei der Ärztekammer (aufgrund vielerlei Ursachen), kann dies zu extremen Verzögerungen und Komplikationen führen, teils durch Aktenverluste oder fehlerhafte Administration. Ein Umstand, der gerade bei Auswanderungen einen Arzt existentiell gefährden kann.[6]

Lösungsversuche

Seit dem Amtsantritt der konservativ-liberalen Regierung unter Kyriakos Mitsotakis (Nea Dimokratia) im Jahr 2019, werden Anstrengungen unternommen Griechenlands Administration und Wirtschaft effizienter zu gestalten.[7] Ein Baustein dabei ist, auf gesonderten Antrag hin einen zentralen staatlichen Approbationsnachweis (Greek Doctor’s Identity Card) zur Verfügung zu stellen, der den Inhaber als in Griechenland zugelassen ausweist. Die Einführung ab Januar 2021 verläuft schleppend, da zahlreiche lokale Administrationen und die Panhellenische Ärztekammer um einen Verlust ihres politischen Gewichts fürchten. Lediglich einige hundert Nachweise konnten so bis Mitte 2021 ausgestellt werden. Von im Land selbst arbeitenden Medizinern wird diese Neuerung weitgehend ignoriert bzw. boykottiert, was eine lange Tradition in Bezug zu vielen Aspekten des Gesundheitswesens hat.[8][9]

Angaben

Neben der Eigenschaft als Arzt werden Fachrichtung, Personendaten, Adresse und QR-Code zur zuständigen Behörde bzw. der verantwortlichen Regierungsstelle aufgedruckt. Der Nachweis gilt dauerhaft bis auf Widerruf.

Sprachen

Obwohl das Dokument es vor allem griechischen Ärzten im Ausland erleichtern soll, sich ordnungsgemäß auszuweisen, wird die “Physician ID Card” bislang nur in griechischer Sprache ausgestellt, die Urkunde allerdings auch auf Englisch. Auf separaten Antrag hin erhält der jeweilige Arzt eine beglaubigte Kopie der Karte auf dem Amtsweg, wobei es bei der Terminologie aufgrund von synonymen Begrifflichkeiten zu leichten Abweichungen kommen kann. Hierfür fallen gesonderte Kosten an.[10]

Eigenschaften

Ausweis und Dokument sind fälschungssicher mit digitalen Sicherungsmerkmalen. In Planung ist eine zentrale Datenbank, auf der alle Daten gesammelt und abrufbar sein sollen. Die Fertigstellung dieses weiteren Mechanismus ist erst auf das Jahr 2030 terminiert, da man auch die inländische Ärzte einbinden möchte.

Quellen