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Benutzer Diskussion:Sirko Archut - Djenetix: Unterschied zwischen den Versionen

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"Wann ein Artikel allerdings gelöscht oder korrigiert werden muss, hängt dem Urteil nach auch von der presserechtlichen Sorgfalt ab, mit der die Autoren ihre Beiträge erstellen." Nur zur Löschung aufgrund gerichtlicher Entscheidung kann man Dich zwingen, mehr nicht. Naja, in Haftung könnte man Dich nur noch heranziehen, wenn mit Deinem Wissen zum Beispiel Beiträge mit verfassungsfeindlichen Symbolen auf Deiner Seite geduldet würden.  
"Wann ein Artikel allerdings gelöscht oder korrigiert werden muss, hängt dem Urteil nach auch von der presserechtlichen Sorgfalt ab, mit der die Autoren ihre Beiträge erstellen." Nur zur Löschung aufgrund gerichtlicher Entscheidung kann man Dich zwingen, mehr nicht. Naja, in Haftung könnte man Dich nur noch heranziehen, wenn mit Deinem Wissen zum Beispiel Beiträge mit verfassungsfeindlichen Symbolen auf Deiner Seite geduldet würden.  


Du musst hier keine juristische Prüfung von Urheberrechten unternehmen. Dafür muss letztlich der Autor ggf. -also ich- geradestehen. Und nur der Autor kann belangt werden, wenn er ggf. dem Admin darlegt, die Urheberrechte sind geklärt.  
Du musst hier keine juristische Prüfung von Urheberrechten unternehmen.(So das Urteil OLG Stuttgart (Aktenzeichen 4 U 78/13) Dafür muss letztlich der Autor ggf. -also ich- geradestehen. Und nur der Autor kann belangt werden, wenn er ggf. dem Admin darlegt, die Urheberrechte sind geklärt.  


Lieber Frank, ich habe ein Diplom im Recht, einen rechtswissenschaftlichen universitären Master in Jura und noch einen Master im Recht. Ich weiß wovon ich rede. Ich habe eine nachweisbare Unterhaltung mit einer nachvollziehbaren Genehmigung von Dieter Stemmer, die jedes Gericht ankzeptieren würde. Dieter Stemmer würde mir auch ein diesbezügliches Schritftstück unterschreiben. Aber all das ist garnicht notwendig. Ich bin der Autor, Du der Betreiber (Admin). Alles gut. Du musst nur ggf. löschen wenn ein Gericht dies sagte.Wie gesagt, ich bin ja noch bei Verstand und die Indentifizierung per Perso kommt.
Lieber Frank, ich habe ein Diplom im Recht, einen rechtswissenschaftlichen universitären Master in Jura und noch einen Master im Recht. Ich weiß wovon ich rede. Ich habe eine nachweisbare Unterhaltung mit einer nachvollziehbaren Genehmigung von Dieter Stemmer, die jedes Gericht ankzeptieren würde. Dieter Stemmer würde mir auch ein diesbezügliches Schritftstück unterschreiben. Aber all das ist garnicht notwendig. Ich bin der Autor, Du der Betreiber (Admin). Alles gut. Du musst nur ggf. löschen wenn ein Gericht dies sagte.Wie gesagt, ich bin ja noch bei Verstand und die Indentifizierung per Perso kommt.
 
Ergänzung: Wie das Oberlandesgericht Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichen Urteil OLG Stuttgart (Aktenzeichen 4 U 78/13) entschieden hat, muss die Wikimedia Foundation als Betreiberin des Lexikons nicht die Inhalte vor der Veröffentlichung durch die Autoren prüfen. "Haftbar" und das heißt zur Berichtigung, Anpassung oder Löschung verpflichtet ist der Betreiber bei Kenntnis aufgrund Entscheidung durchs Gericht. Ic
 
Ich hoffe, ich habe Klarheit verschafft.


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